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Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Aufgrund des § 26 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542),
das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 6, 14, 15 und 22 des Gesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom 23. Februar 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVOBl. M-V S. 546),
verordnet der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:
Artikel 1
„Änderung des Grenzverlaufs“
Auf der Grundlage der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 und des § 6 des Naturschutzgesetzes (NSchGes.) vom 4. August 1954 (GBl. S. 695) in Verbindung mit den ¬Bestimmungen des § 5 der Ersten Durchführungsbestimmung (1 DB) vom 15. Februar 1955 (GBl. I. S. 165) sind mit Beschluss Nr. X-5-10/62 des Rates des Bezirkes Neubrandenburg 30 Landschaftsteile zu Landschaftsschutzgebieten (LSG) erklärt worden.
Das LSG „Tollensebecken“ ist in das Register der LSG des Landes Mecklenburg- Vorpommern unter der Nr. L 45 eingetragen und wird, für den auf der beiliegenden Abgrenzungskarte dargestellten Teilbereich, in seinen Grenzen neu gefasst.
Flurstücke | Flur | Gemarkung |
30 | 6 | Neu Rhäse |
31 | 6 | Neu Rhäse |
32 | 6 | Neu Rhäse |
33 | 6 | Neu Rhäse |
Weitere Ausfertigungen sind beim Amt Neverin, Dorfstraße 36 in 17039 Neverin niedergelegt. Die Karten können bei diesen Behörden während der Dienststunden eingesehen werden.
Artikel 2
„Inkrafttreten“
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Heiko Kärger
Der Landrat
als untere Naturschutzbehörde