Terminvereinbarung
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Genehmigungsverfügung
Gemäß des § 58 Abs. 2 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (WVG) vom 12.02.1991 in Verbindung mit dem § 1 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG M-V) vom 04.08.1992 in der jeweils geltenden Fassung, genehmige und veröffentliche ich als Aufsichtsbehörde des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense / Mittlere Peene“ die 5. Änderung der Satzung dieses Verbandes vom 12.11.2015.
Die Satzungsänderung wurde von der Verbandsversammlung am 27.11.2025 beschlossen. Sie tritt am 01.01.2026 in Kraft.
gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernet
Thomas Müller
Landrat