Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung
Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 13.11.2024 wurde die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“, welche durch die Verbandsversammlung am07.11.2024 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 21.11.2024, - Az.:
151202-15-2024-1 gemäß § 58 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom12.02.1991 (BGBl. S. 405) geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Mai 2002(BGBl. I S. 1578) durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen alsAufsichtsbehörde genehmigt.
Gemäß § 58 Abs.2 S.2 WVG wird die nachstehende Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.
siehe auch: