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11.02.2025

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Siedenbollentin, ehemals Blatt 147

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Grundbuch von: Siedenbollentin, ehemals Blatt 147
Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 16 und 17
Flurstücke: 32 und 44.

Die Bescheide über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 27. Januar 2025 bzw. vom 14. Oktober 2024 können im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunal-aufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gelten die Bescheide über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin