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Einziehung eines öffentlichen Weges in der Gemeinde Datzetal, gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), auf Beschluss der Gemeindevertretung Datztal, eine Teilfläche der öffentliche Gemeindestraße „Am Bahnhof“, eingezogen wird.
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um einen Teil der öffentlichen Gemeindestraße „Am Bahnhof“. Die betroffene Fläche, Gemarkung Pleetz, Flur 1, Flurstück 393/1, umfasst eine Fläche von ca. 400m² und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Durch die Einziehung der vorgenannten, farblich gekennzeichneten Fläche verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde/ Straßenaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Neubrandenburg, 28.01.2026
gez. Thomas Müller
Landrat