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Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Inselstadt Malchow, gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), auf Beschluss der Stadtvertretung Malchow, eine Teilfläche des öffentlichen Parkplatzes „ehemalige Gärtnerei“ in der Mühlenstraße, eingezogen wird.
Bei der einzuziehenden Fläche handelt es sich um einen Teil des öffentlichen Parkplatzes „ehemalige Gärtnerei“ in der Mühlenstraße. Die betroffene Fläche, Gemarkung Malchow, Flur 21, Flurstück 130/1, umfasst eine Fläche von ca. 66 m² und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Durch die Einziehung der vorgenannten, farblich gekennzeichneten Fläche verliert diese den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde/ Straßenaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Neubrandenburg,
-Siegel-
gez. Thomas Müller
Landrat