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28.01.2026

Amtliche Feststellung des Ausbruchs der Hochpathogenen Aviären Influenza bei Hausgeflügel / hier: Gemeinde Schwarz

Hiermit wird aufgrund der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“), der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in Verbindung mit § 4, 6 und § 24 Abs. 3 des Gesetzes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz – TierGesG) und § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 18, §§ 21 - 33 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung), § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (TierGesGAG M-V), § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts (Tierseuchenzuständigkeitslandesverordnung - TierSZustLVO M-V) die folgende Allgemeinverfügung erlassen:

Amtliche Feststellung Ausbruch HPAI bei Hausgeflügel in Schwarz und Festlegung einer Schutzzone und einer Überwachungszone

Karte Restriktionsgebiete HPAI Schwarz