Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Der Landkreis weist darauf hin, dass aufgrund einer vom Bund beschlossenen Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) seit dem 21.01.2025 die Gebühren für die hoheitlichen Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bundesweit erhöht wurden. Das bedeutet, hoheitliche Arbeiten wie die Durchführung der Feuerstättenschau, Abnahmen aber auch der Erlass eines Feuerstättenbescheides werden um rund 16 Prozent teurer. Die letzte Änderung wurde im Jahr 2020 vorgenommen.
Hinweis: Die Kosten für die „freien“ Schornsteinfegerarbeiten wie das Kehren, Messen und Überprüfen von Feuerungsanlagen sind hiervon nicht betroffen. Die ausführenden Schornsteinfegerbetriebe legen diese Kosten als private Unternehmer selbst für sich fest.