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10.02.2026

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Weges in der Stadt Röbel/Müritz

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss BV-25-2025-016 der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 03. Juni 2025, die Einziehung einer Teilfläche (ca. 925 m²) des öffentlichen Weges »Zufahrt zum Parkplatz Nahkauf/ Straßennummer 79« in Röbel/Müritz (siehe Karte farblich gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.

Betroffen sind zu Teilen folgende Flurstücke:

Gemarkung              Röbel                         
Flur                             19                    Flurstück         274/13                        
sowie Flur                 23                    Flurstück(e)   152/21 und 152/23    

Grund für die Einziehung ist der Verlust der Verkehrsbedeutung, durch fehlendes öffentliches Interesse an der Nutzung.

Die Unterlagen über die geplante Einziehung des oben genannten Weges, liegen in der Zeit vom 12.02.2026 bis 11.03.2026, wie folgt zur Einsichtnahme aus:

Stadt Röbel/Müritz
Ordnungsamt
Zimmer 201
Bahnhofstraße 20
17207 Röbel/Müritz

Sprechzeiten:

Mo:                 09.00 – 12.30 Uhr
Di:                   08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mi:                   -
Do:                  09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Fr:                    09.00 – 12.30 Uhr

Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Röbel/Müritz, Marktplatz 1 in 17207 Röbel/Müritz zu erheben.

Thomas Müller                      
Landrat