Terminvereinbarung
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Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss BV-25-2025-016 der Stadtvertretung Röbel/Müritz vom 03. Juni 2025, die Einziehung einer Teilfläche (ca. 925 m²) des öffentlichen Weges »Zufahrt zum Parkplatz Nahkauf/ Straßennummer 79« in Röbel/Müritz (siehe Karte farblich gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.
Betroffen sind zu Teilen folgende Flurstücke:
Gemarkung Röbel
Flur 19 Flurstück 274/13
sowie Flur 23 Flurstück(e) 152/21 und 152/23
Grund für die Einziehung ist der Verlust der Verkehrsbedeutung, durch fehlendes öffentliches Interesse an der Nutzung.
Die Unterlagen über die geplante Einziehung des oben genannten Weges, liegen in der Zeit vom 12.02.2026 bis 11.03.2026, wie folgt zur Einsichtnahme aus:
Stadt Röbel/Müritz
Ordnungsamt
Zimmer 201
Bahnhofstraße 20
17207 Röbel/Müritz
Sprechzeiten:
Mo: 09.00 – 12.30 Uhr
Di: 08.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mi: -
Do: 09.00 – 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Fr: 09.00 – 12.30 Uhr
Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Röbel/Müritz, Marktplatz 1 in 17207 Röbel/Müritz zu erheben.
Thomas Müller
Landrat