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01.12.2025

Bekanntmachung über die Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Inselstadt Malchow

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss VII-0644-2024 der Stadtvertretung Malchow vom 02. Mai 2024, die Einziehung einer Teilfläche (ca. 66m²) des Parkplatzes der ehemaligen Gärtnerei in der Mühlenstraße in der Inselstadt Malchow (siehe Karte farblich gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.

Betroffen ist folgendes Flurstück:

Gemarkung                Malchow
Flur                               21
Flurstück                    130/1

Grund für die Einziehung der Parkfläche (66m²) ist die Entbehrlichkeit, auf Grund ausreichend vorhandener Parkflächen in der Inselstadt Malchow.

Die Unterlagen über die geplante Einziehung des oben genannten Teilabschnittes, liegen in der Zeit vom 09.12.2025 bis 05.01.2026, wie folgt zur Einsichtnahme aus:

Inselstadt Malchow
Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung
Zimmer 0.17
Alter Markt 1
17213 Malchow

Sprechzeiten:

Mo:                 09:00 bis 12:00 Uhr
Di:                   09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Mi:                   -
Do:                  09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Fr:                    09:00 bis 12:00 Uhr

Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Inselstadt Malchow, Alter Markt 1 in 17213 Malchow zu erheben.

Thomas Müller
Landrat