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22.11.2013

Bekanntmachung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde zur Einziehung einer öffentlichen Treppe in der Stadt Waren (Müritz)

Der Landrat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde erklärt:

Gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der zuletzt geänderten Fassung wird im Einvernehmen mit der Stadt Waren (Müritz) die öffentliche Treppe zwischen der Malchiner Straße und der Weinbergstraße (Gemarkung Waren, Flur 10, Teilstücke aus den Flurstücken 184/3, 186 und 190/2) eingezogen.

Die Einziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.

 

gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete

Heiko Kärger
Landrat