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08.11.2024

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier: 1. Änderung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landratswahl

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 08. November 2024 / hier: 1. Änderung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landratswahl im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 11. Mai 2025

In der Bekanntmachung des Kreiswahlleiters vom 01. November 2024 zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Landratswahl im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am 11. Mai 2025 wurde auf Seite 1 das Datum im folgenden Satz von:

„Nach Ablauf des 73. Tages vor der Wahl (27. Februar 2024) können nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 18 Abs. 2 LKWG M-V).“

auf

„Nach Ablauf des 73. Tages vor der Wahl (27. Februar 2025) können nur noch Mängel gültiger Wahlvorschläge behoben werden (§ 18 Abs. 2 LKWG M-V).“

geändert.

Neubrandenburg, 08. November 2024
gez. Martin Borchert
Kreiswahlleiter