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22.11.2024

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die 21. Bundestagswahl

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird voraussichtlich vorgezogen. Als neuer Termin wurde Sonntag, der 23. Februar 2025, vorgeschlagen. Dies stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist ermächtigt, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen. Sollte eine entsprechende Bekanntmachung verkürzter Fristen erfolgen, werden wir Sie an dieser Stelle darüber informieren.