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Im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens bezüglich des Einspruchs gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl 2024 vom 25.06.2024 wurde folgende Entscheidung getroffen wurde:
Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 den Einspruch gegen die Gültigkeit der Kreistagswahl 2024 gem. § 35 f. LKWG M-V zurückgewiesen.
Die Entscheidung ist mit Ablauf des 14.10.2024 bestandskräftig geworden und wird hiermit gemäß § 45 LKWO M-V bekannt gemacht.
Neubrandenburg, den 01.11.2024
gez. Martin Borchert
Kreiswahlleiter