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06.04.2021

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier Nachrückerverfahren Herr Tobias Hecht

Gemäß § 65 Absatz 1 Nr. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Peter Ritter mit Schreiben vom 20.03.2021 erklärt, dass er sein Mandat als Mitglied des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte mit Wirkung vom 01.04.2021 niederlegt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags DIE LINKE für den Wahlbereich 9 über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Tobias Hecht

übergeht.

Herr Hecht hat gemäß § 46 Absatz 5 LKWG M-V i. V. m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

gez.
Lothar Schmidt
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte