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20.10.2015

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier: Nachrückerverfahren Gerald Meyl

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Thomas Müller mit Schreiben vom 26. September 2015 erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 15. Oktober 2015 zurückgibt.

Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags CDU für den Wahlbereich VI über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herr Gerald Meyl

übergeht.

Herr Meyl hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

 

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte