Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ die Durchführung der jährlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast Gewässern und den dazugehörigen Bauwerken sowie den Deichen 2. Ordnung an.
Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung/ Grabenmahd: 15.07.2024 – 15.12.2024
Grundräumung: 01.09.2024 – 15.12.2024 sowie 01.01.2025 – 31.03.2025
Holzung/ Bestandspflege: 01.10.2024 – 15.12.2024 sowie 01.01.2025 – 28.02.2025
Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig. Wir bitten die Eigentümer bzw. Nutzer der an die Gewässer angrenzenden Flächen die Unterhaltungsarbeiten nicht zu behindern und den 5 m- Gewässerschutzstreifen für die Grabenmahd freizuhalten.
Wir weisen entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz § 38 und § 41 sowie dem Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, §§ 65 und 66 auf die besonderen Pflichten der Anlieger im Interesse der Gewässerunterhaltung hin. Zur Verrichtung der Arbeiten haben die Eigentümer bzw. Nutzer die Benutzung der Ufergrundstücke zu dulden.
Erhöhte Aufwendungen, die durch Erschwernisse bzw. Behinderungen bei der Unterhaltung der Gewässer auftreten, hat der Verursacher der Erschwernisse bzw. Behinderungen zu tragen.
Nähere Einzelheiten bzw. Termine sind in der Geschäftsstelle zu erfragen.
Wasser- und Bodenverbandes "Obere Peene"
An der Schlakendorfer Straße 13
17154 Neukalen,
Tel. 039956/298700
E-Mail: obere-peene@wbv-mv.de
Detaillierte Karten der einzelnen Schaubereiche finden Sie unter: http://wbv-obere-peene.wbv-mv.de
gez. Graupmann
Verbandsvorsteher