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06.08.2024

Einziehung einer Teilfläche einer öffentlichen Straße / hier: in der Stadt Waren (Müritz) Platz des Friedens

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag der Stadt Waren (Müritz), eine Teilfläche der öffentlichen Straße „Platz des Friedens“, im Ortsteil Warenshof eingezogen wird.

Bei der einzuziehenden Teilfläche handelt es sich um einen Teil der öffentlichen Straße „Platz des Friedens“. Das Teilstück hat eine Fläche von ca. 1.100 m² und betrifft zu Teilen das Flurstück 15/8 aus der Flur 3 der Gemarkung Warenshof und ist im Übersichtsplan farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung der vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilfläche verliert dieses den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde/ Straßenaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

gez. 
Heiko Kärger

Landrat