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25.09.2023

Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Straße / hier: in der Gemeinde Blankenhof, „An der Linde“ 

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Einziehung eines Teilstücks einer öffentlichen Straße in der Gemeinde Blankenhof, gemäß § 9 Absatz 1 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag vom Amt Neverin, handelnd für die Gemeinde Blankenhof, ein Teilstück der Straße „An der Linde“ in Blankenhof eingezogen wird.

Bei dem einzuziehenden Teilstück handelt es sich um einen Teil der Straße „An der Linde“. Das Teilstück hat eine Fläche von ca. 500m² und betrifft zu Teilen das Flurstück 17 aus der Flur 3 der Gemarkung Blankenhof und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

Durch die Einziehung des vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilstücks verliert dieses den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde/ Straßenaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernent

Heiko Kärger
Landrat