Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag des Amtes Neverin, handelnd für die Gemeinde Trollenhagen, ein Teilstück einer öffentlichen Straße in der Gemeinde Trollenhagen eingezogen wird.
Bei dem einzuziehenden Teilstück handelt es sich um die sog. Bahn-Verladespur, als Teil der Hellfelder Straße. Das Teilstück ist ca. 1.705m² groß und betrifft zu Teilen die Flurstücke 32/2, 32/, 39/18 und 41/1 aus der Flur 3 der Gemarkung Trollenhagen und ist im Übersichtsplan (Anlage) farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Durch die Einziehung des vorgenannten, farblich gekennzeichneten Teilstückes verliert dieses den Status einer öffentlichen Verkehrsfläche.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Neubrandenburg, 18.03.2022
gez. i. V. Torsten Fritz
Dezernent
Heiko Kärger
Landrat