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Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Auf Grundlage des § 152 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 i. V. m. § 1 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 2024 erlässt der Sparkassenzweckverband für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung am 15. Oktober 2024 nachfolgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin vom 27. Februar 2013:
Art. 1 - Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin
§ 18 Abs. 1 der Satzung des Sparkassenzweckverbands für die Sparkasse Neubrandenburg-Demmin vom 27. Februar 2013 wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„(1) Die Satzung des Zweckverbandes und alle anderen öffentlichen Bekanntmachungen des Zweckverbandes werden im Internet über die Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de und über die Internetseite der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de bekannt gemacht.“
Art. 2 – Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Neubrandenburg, 15. Oktober 2024
Verbandsvorsteher