Seiteninhalt
26.11.2013

Förmliche Bekanntmachung zur Auslegung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens » Wiedervernässung im Tal des Kleinen Landgrabens"

Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern, Lindenallee 2a in 19067 Leezen, hat beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für das Vorhaben „Wiedervernässung im Tal des Kleinen Landgrabens zwischen der Landstraße L 35 und der Autobahn BAB 20“ gestellt.

Im Zuge der Umsetzung ist vorgesehen, auf den Flächen in der Gemarkung Altentreptow, Flur 5 Flurstücke 88 – 136, Flur 6, Flurstücke 12 – 19 und 79 – 189; Gemarkung Neddemin, Flur 1, Flurstücke 22/65 und 22/66 durch Herstellung von Staueinrichtungen und die Verbesserung der Wasserzuführung einen dauerhaft höheren Wasserstand einzustellen. Die weitere Nutzung der angrenzenden Wiesenflächen ist in der Planung berücksichtigt worden.

Diese vorgesehenen baulichen Maßnahmen stellen einen Gewässerausbau gemäß der §§ 67 und 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 76 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I. S.3154) dar.

Dieser Ausbau bedarf eines Planfeststellungsverfahrens, welches nach den Vorschriften der §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 2004 (GVOBl. M-V S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666) durchzuführen ist.

Von der Maßnahme sind insbesondere die Flur 5 der Gemarkung Altentreptow, die Flur 6 der Gemarkung Altentreptow und mit einigen wenigen Flächen die Flur 1 der Gemarkung Neddemin betroffen.

Im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird die eingereichte Genehmigungsplanung in der Zeit vom 06.01.2014 bis 07.02.2014 in folgenden Behörden zur üblichen Geschäftszeit ausgelegt:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Waren
Umweltamt, Zimmer 040
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren

Amt Treptower Tollensewinkel
Bürgerbüro
Rathausstraße 1 
17087 Altentreptow

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Regionalstandort Waren, Einwendungen gegen den Plan erheben.

Gleichzeitig wird hiermit bekannt gegeben, dass die Erörterung der Einwendungen am Mittwoch, dem 25.02.2014 um 17:00 Uhr Im Rathaussaal Altentreptow stattfindet.

Verfahrenshinweise:

  • Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin wird ohne ihn verhandelt. 
  • Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt. 
  • Gemäß § 14 VwVfG M-V kann sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen.
  • Bereits im Zuge der vorzeitigen Anhörung der Eigentümer und Träger öffentlicher Belange getätigte Einwendungen brauchen nicht erneuert zu werden, wenn dies nicht neue Erkenntnisse aus der Auslegung notwendig macht. Sie werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und sind Bestandteil des Erörterungsverfahrens.

 

i. V. Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrates

Heiko Kärger
Landrat