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18.07.2017

Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Grundstück in Altentreptow

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes

Herr Rechtsanwalt Dr. Bochmann wurde zum gesetzlichen Vertreter für den/die unbekannten Eigentümer nach Frau Ilse Kämpf, geb. Groth bestellt.

Mit Bescheid vom 18. Juli 2017 wurde das zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr. Bochmann als gesetzlicher Vertreter nach Frau Ilse Kämpf, geb. Groth und der Stadt Altentreptow abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.- Nr. 782/2017 der Notarin Helga Horwath in Neubrandenburg gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Altentreptow, Flur 17, Flurstück 42 an die Stadt Altentreptow zum Bodenwert pro Quadratmeter entsprechend der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte mit Stichtag 31. Dezember 2014.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Die erteilte Genehmigung vom 18. Juli 2017 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

 

Im Auftrag

-Siegel-

gez. S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor