Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte vom 21.08.2023
Gemäß § 10 Abs. 8 BImSchG i. V. m. § 21a 9. BImSchV gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte bekannt:
Mit Bescheid G 004/23 vom 02.08.2023, Az StALU MS 51 571/1724-1/2023, wurde der Enertrag SE in Dauerthal eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ GE 6.0 -164 im WEG „Friedland Südost 2“ in der Stadt Friedland, Gemarkung Friedland Flur 39, Flurstücke 1 und 5 erteilt.
Der Bescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt im Zeitraum vom 22.08.2023 bis einschließlich 05.09.2023 beim StALU Mecklenburgische Seenplatte zur Einsichtnahme aus.
Weitere Informationen zu dem Bescheid, den Auslegungsorten und den -zeiten sind im Amtlichen Anzeiger und auf der Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/) veröffentlicht.
Abteilung 5, Dezernat 51