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Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 13 SGB VIII soll ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht werden, der in der Stadt Penzlin einschließlich dazugehöriger Ortsteile Projekte in der Jugendsozialarbeit umsetzt. Diese Projekte können sowohl standortgebunden in den zur Verfügung gestellten Räumen als auch standortungebunden und mobil-offen gestaltet werden. Eine fachliche Abstimmung mit der Stadt Penzlin im Vorfeld, in welche auch Erfahrungswerte der vorangegangenen mobil-offenen Jugendarbeit einfließen, wird vorausgesetzt. Die Stadt Penzlin gehört zum Amt Penzliner Land. Gegebenenfalls ist auch eine Ausweitung des Angebotes auf die weiteren drei Gemeinden des Amtsbereiches, Schliemanngemeinde Ankershagen, Gemeinde Kuckssee und Gemeinde Möllenhagen vorstellbar, derzeit jedoch nicht geplant.
Der Caritasverband für das Erzbistum Hamburg e.V. fungierte bis zum 31.12.2025 als standortgebundener Träger des Jugendzentrums Penzlin sowie als Träger der ESF-geförderten Jugendsozialarbeit mit dem Fokus auf mobiler Jugendarbeit in diesem Jugendzentrum.
Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, potenziell geeignete Träger zu erkunden sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen und zu bewerten.
Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des § 74 SGB VIII (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Gegenstand der Interessenbekundung
Das Angebot der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII richtet sich an junge Menschen die sich in der beruflichen Orientierung oder im Übergang von Schule in den Beruf befinden. Verschiedene sozialpädagogische Hilfen fördern hierbei die schulische und berufliche Ausbildung sowie die soziale Integration. Ein wichtiger Grundsatz hierbei ist die Teilhabe der Jugendlichen, um ihre Interessen in den
Angeboten zu berücksichtigen. Hierbei sollen die Jugendlichen zu Selbstbestimmung und zu einer gesellschaftlichen Mitverantwortung befähigt werden. Organisatorische Fähigkeiten sollen gefördert und die Selbständigkeit entwickelt werden. In Einzelfällen erfolgt auch beratende Unterstützung zu verschiedenen Themen (Behördenangelegenheiten, Ausbildungsplatzsuche etc.).
Das Angebot soll in folgenden Gebieten realisiert werden:
Stadt Penzlin und zugehörige Ortsteile, ggf. amtsangehörige Gemeinden. Hauptzielgruppe sind junge Menschen im Sinne des § 7 SGB VIII.
Ziel des Projektes:
Die Jugendsozialarbeit soll junge Menschen unterstützen, die
Wesentliche Leistungsmerkmale innerhalb dieser Angebotsform sind:
Adressat*innen
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über Erfahrungen in der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII verfügen unter Berücksichtigung des §§ 72, 72a SGB VIII. Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Bedingungen vor Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits- und Jugendhilfestrukturen verfügen. Zudem sollte der Träger bereits Erfahrungen und Kenntnisse in den Arbeitsfeldern berufliche Orientierung, soziale Integration, Integration von Geflüchteten haben.
Räumlichkeiten
Die Stadt Penzlin stellt im EG des Bürgerzentrums, Wilhelm-Scharff-Straße Penzlin, ein Büro, einen Gemeinschaftsraum (ca. 50m²) und eine voll ausgestattete Küche zur Verfügung. Toiletten sind auf gleicher Ebene vorhanden. Die Räume sind zudem barrierefrei erreichbar. Ebenso besteht die Möglichkeit, Dorfgemeinschaftshäuser in Penzliner Ortsteilen für mobile Angebote sowie einen Kleinbus (8 Sitzplätze) zu nutzen. Für die Nutzung von Objekten/Jugendbus wird eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt sowie dem Träger geschlossen, in der wesentliche Regelungen - insbesondere für gemeinschaftliche Nutzung von Räumen - enthalten sein werden.
Nach Möglichkeit ist eine Kooperation mit ortsansässigen Sportvereinen anzustreben.
Finanzierung
Die Höhe des Personalkostenzuschusses für die Stelle der Jugendsozialarbeit gem. § 13 SGB VIII bemisst sich laut Richtlinie III des LK MSE „Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte" anhand der zu Grunde gelegten, als förderfähig anerkannten Arbeitgeberbrutto-Gesamtkosten wie folgt: Personalkostenzuschuss aus ESF — Zuwendungen und kreislichen Mitteln wird in Höhe von maximal 75 % im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Die restlichen 25 % werden durch die Stadt Penzlin getragen. Die Projektkosten für den Betrieb der Jugendeinrichtung werden jeweils max. zu 50% durch die Stadt Penzlin und den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bezuschusst. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie III des Landkreises zur „Gewährung von Personal- und Sachkostenzuschüsse für Fachkräfte der Schul- und Jugendsozialarbeit‘ (RL III).
Einzureichende Unterlagen
allgemeine Angaben
Kosten- und Finanzierungsplan - nach RL Ill Personalkosten
- nachLKMSERL| Einrichtung
Konzept für die Einrichtung (Leistungsbeschreibung)
Den geeigneten freien Trägern der Jugendhilfe wird Gelegenheit gegeben, bis zum 31.03.2026 ihr Interesse für ein entsprechendes Leistungsangebot zu bekunden. Die Teilnahmeunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Sichtvermerk: „IBK Mobile Jugendsozialarbeit Stadt Penzlin 2026“ an folgende Anschrift einzureichen:
Stadt Penzlin
SB Kultur/Öffentlichkeitsarbeit/Schule
Warener Chaussee 55a
17217 Penzlin
Weiterer Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens
Nach Prüfung und Wertung der eingereichten Unterlagen durch die Verwaltung, erfolgt nochmals eine Befassung in den zuständigen Gremien der Stadt Penzlin sowie die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung. Bei Entscheidung hin zu einer standortgebundenen sowie mobilen Kinder- und Jugendarbeit wäre der früheste Beginn der 01.04.2026.
Hinweis:
Die Abgabe der Interessenbekundung löst keinen rechtlichen Anspruch auf Förderung durch die Stadt Penzlin aus. Eine Teilnahme ist daher unverbindlich.
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.
Mit Abgabe einer Interessenbekundung erklärt sich der Träger mit der Speicherung und Verarbeitung der Daten im Rahmen dieser Interessenbekundung einverstanden.
Für Rückfragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Jana Krüger, SB Kultur/Öffentlichkeitsarbeit/Schule der Stadt Penzlin (Tel.: 03962 2551-78, E-Mail: j.krueger@penzlin.de)
gez.
Sven Flechner Mirko Meinhart
Bürgermeister Penzlin Amtsleiter Amt für Hauptverwaltung und Bürgerdienste