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07.08.2014

Korrektur zur »Bekanntmachung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde zur Einziehung eines öffentlichen Weges in der Gemeinde Leizen«

Es wurde auf Beschluss der Gemeindevertretung Leizen nicht der, wie in der Bekanntmachung vom 30.04.2014  benannte, komplette Weg Minzow-Nr. 19 eingezogen, sondern lediglich ein Abschnitt des Weges Minzow-Nr. 19. Betroffen sind Teilstücke der Flurstücke 52, 53 und 55 aus der Flur 9 der Gemarkung Woldzegarten (siehe Lageplan - gelbe Markierung).

Heiko Kärger
Landrat