
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Richtlinie zur Umsetzung der § 24 Abs. 3 SGB II und § 31 SGB XII
Die Richtlinie tritt ab 01.12.2021 in Kraft.
Neubrandenburg, den 09.11.2021
gez. Heiko Kärger
Landrat