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Verwaltungsgebührensatzung
Auf Grundlage des § 92 Abs. 1 und 3 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13.Juli 2011 (GVOBl. MV S. 777) und des Kommunalabgabengesetzes –KAG MV i. d. F. der Bekanntmachung vom 12. 04. 2005 (GVOBl.MV S. 146) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13.07.2011 (GVOBl. MV S. 777,833), beschließt der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Verwaltungsgebührensatzung: