Termin: telefonisch und online
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Landkreis) kann gemäß § 92 KV M-V (Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) Satzungen erlassen, wenn dies durch ein Gesetz vorgesehen ist. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte regelt mit dieser Satzung die Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften. Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlassen der Satzung ergibt sich aus dem § 4 Abs. 2 S. 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg-Vorpommern (FlAG M-V) vom 28. Juni 1994 (GVOBl. M-V S. 660, ber. 780; GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 240-3), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Dezember 2019 (GVOBl. M-V S. 796).