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Auf der Grundlage der §§ 89 (1), (2) und 92 in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) und des § 133 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2010, S. 462) i.V.m. der Verordnung zur staatlichen Anerkennung von Musikschulen und von Kinder- und Jugendkunstschulen Mecklenburg-Vorpommern (GVOBl. M-V 2010, S. 15) wird nach Beschlussfassung des Kreistages vom 02. Dezember 2013 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung der Kreismusikschule Müritz erlassen: