Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund des § 6 Abs. 2 Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz – AbfWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.01.1997 (GVOBl. M-V S. 43), zuletzt geändert durch Art. 2 Änderungsgesetz vom 22.06.2012 (GVOBl. M-V S. 186), der §§ 1 und 2 Kommunalabgabengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 26.05.2023 (GVOBl. M-V S. 650) sowie der §§ 92 und 100 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch die Bekanntmachung der Neufassung der Kommunalverfassung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 270) in Verbindung mit § 27 Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallwirtschaftssatzung) vom 13.12.2018 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 03.02.2022 hat der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in seiner Sitzung am 02.12.2024 folgende Neufassung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) beschlossen: