Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Aufgrund der §§ 167b Absatz 2 und 4 Satz 2, 70 Absatz 5 der Kommunalerfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136) und § 1 Absatz 3 Satz 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens sowie § 6 Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 der Unternehmenssatzung vom 19.03.2019, in der aktuell gültigen Fassung, wird durch Beschluss des Verwaltungsrates der IKT-Ost AöR vom 18.12.2025 und nach Zustimmung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 08.12.2025, des Kreistages des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 23.02.2026 und der Stadtvertretung der Stadt Neubrandenburg vom 11.12.2025 die Unternehmenssatzung wie folgt neu gefasst: