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08.05.2024

Satzung zum Deutschlandticket bis 2024

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen. Die Einführung des Deutschlandtickets ist zum 1. Mai 2023 erfolgt. In der Umsetzung arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Unternehmensverbände eng zusammen. Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket ab 2023 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Hierzu passt der Bund das Regionalisierungsgesetz (RegG) an. Bund und Länder haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten, die den Unternehmen im Einführungsjahr 2023 entstehen, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Auch in den Folgejahren wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und Zuschüsse sichergestellt wird. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des und stellt einen Baustein für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr dar. Daneben soll mit dem von Bund und Ländern noch zu erarbeitenden Ausbau- und Modernisierungspakt auch das verkehrliche Angebot weiterentwickelt werden.

Satzung zum Deutschlandticket, gültig bis 31.12.2024


Anlage 1 Tarifbestimmungen

Anlage 2 Musterrichtlinien

Anlage 2a Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen

Anlage 3 Eckpunkte zur Kontrolle

Anlage 4 Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren

Anlage 5 Durchführungsvorschriften Trennungsrechnungen

Anlage 6 Allgemeine Vorschriften D-Ticket