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12.06.2018

Teilabberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Neustrelitz, Flur 44 und 50

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter für das nachfolgende Grundstück abberufen:

Gemarkung: Neustrelitz
Flur: 44 und 50
Flurstücke: 362 und 235
Grundbuch: von Neustrelitz, Blatt 3098
Miteigentümer: Otto Heine zu ¼ Anteil und Barbara Johnson zu ¼ Anteil
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Neustrelitz

Die gesetzliche Vertretung der Stadt Neustrelitz nach Herrn Otto Heine zu ¼ Anteil und Frau Barbara Johnson zu ¼ Anteil für das im Grundbuch von Neustrelitz, Blatt 9297 eingetragene Grundstück bleibt bestehen.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Der Bescheid über die Teilabberufung vom 12. Juni 2018 einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.


Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der v. g. Bescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez.Felicitas von Mutius
Amtsleiterin