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14.09.2018

Teileinziehung eines öffentlichen Weges in der Gemeinde Bollewick

Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde

Teileinziehung eines öffentlichen Weges in der Gemeinde Bollewick gemäß § 9 Absatz 2 des StrWG-MV i. V. m. § 35 Satz 2 VwVfg M-V

Nachstehender öffentlicher Weg wird gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) teileingezogen.

Die Teileinziehung des öffentlichen Weges Kambs 12 – Weg zum Grünen Socken, berührt das Flurstück 122 aus der Flur 1 der Gemarkung Kambs (in der Anlage farblich gekennzeichnet).

Durch die Teileinziehung des vorgenannten Weges beschränkt sich die Nutzung auf Fußgänger, Radfahrer und den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Das Befahren des Weges mit Krafträdern, Mofas sowie Kraftwagen und sonstigen mehrspurigen Kraftfahrzeugen ist ausgeschlossen.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de und gilt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.

gez. in Vertretung
Torsten Fritz 
    
Heiko Kärger
Landrat