Allgemeinverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde
Teileinziehung gemäß § 9 Absatz 2 des StrWG-MV in Verbindung mit § 35 Satz 2 VwVfG M-V / hier: in der Gemeinde Peenehagen
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als untere Straßenaufsichtsbehörde, gibt bekannt, dass entsprechend § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229), auf Antrag vom Amt Seenlandschaft Waren, handelnd für die Gemeinde Peenehagen, ein Teilstück des öffentlichen Weges G 08/005 (Wiesenstraße) im Bereich Lansen, teileingezogen wird.
Das Teilstück, bei dem eine Teileinziehung erfolgt, bezieht sich auf einen Teil des öffentlichen Weges G 08/005 „Wiesenweg“ in Lansen; beginnend cirka 160 Meter hinter dem Einmündungsbereich zur Dorfstraße bis kurz vor dem Abzweig zur Landstraße L22. Das Teilstück beläuft sich auf eine Länge von ca. 708 Meter und betrifft zu Teilen das Flurstück 106 aus der Flur 2 der Gemarkung Lansen und ist im Übersichtsplan farblich gekennzeichnet. Die Anlage ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Durch die Teileinziehung wird die Nutzung ausschließlich auf den Fußgänger- und Radverkehr sowie Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr beschränkt. Sonstiger Verkehr ist ausgeschlossen.
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung erfolgt im Internet unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de. Sie tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg als untere Rechtsaufsichtsbehörde/ Straßenaufsichtsbehörde erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der bekannten Regionalstandorte eingelegt werden.
Neubrandenburg, 20.11.2024
gez. i.V. Torsten Fritz
Dezernent
Heiko Kärger
Landrat