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Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Schutzzone Geflügelpest um den Ausbruchsort in 17252 Lärz OT Krümmel und Eingliederung des Gebietes in die bestehende Überwachungszone
Die Verfügung tritt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt.