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09.08.2024

AV / Schutzimpfungen Blauzungenkrankheit 

Die für die Blauzungenkrankheit empfänglichen Tierarten dürfen mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit durch eine Tierärztin/ einen Tierarzt geimpft werden.

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Auf der Grundlage 

  • des § 4 der Landesverordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts, 
  • des § 1 des Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (TierGesGAG M-V), 
  • des § 4 Absatz 3 der EG-Blauzungenbekämpfung Durchführungsverordnung, 
  • und dem Erlass des LM zur Durchführung der freiwilligen Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3, 

wird Folgendes bekannt gegeben:

Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur
Genehmigung von freiwilligen Schutzimpfungen von Tieren
gegen die Blauzungenkrankheit