Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Vergnügungssteuer zahlen
[Nr.99102034000000 ]

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde/Stadt.

Volltext

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer, die von einer Gemeinde auf der Grundlage einer gemeindlichen Satzung erhoben wird. Gegenstand der Steuer ist der Aufwand für die Benutzung bzw. den Besuch bestimmter Einrichtungen und Veranstaltungen.

Die Gemeinden normieren in ihren Satzungen regelmäßig, dass der Vergnügungssteuer die folgenden im Gemeindegebiet durchgeführten Veranstaltungen unterliegen:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art,
  • Schönheitstänze (z.B. Burlesque) und Darbietungen ähnlicher Art,
  • sportliche Veranstaltungen, die berufs- und gewerbsmäßig betrieben werden,
  • gewerbliche Filmvorführungen,
  • das Ausspielen von Geld- und Sachwerten in Spielclubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen,
  • das Aufstellen/der Betrieb von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel- und Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie in Gast- oder Schankwirtschaften, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen räumen oder an sonstigen der Öffentlichkeit zugänglichen Orten.

Darüber hinaus legen die gemeindlichen Satzungen fest, ob bestimmte Veranstaltungen von der Steuerpflicht ausgenommen sind (z. B. karitative, kirchliche, gemeinnützige Veranstaltungen).

Die Steuer wird z. B. über den Kartenverkauf erhoben oder als Pauschalsteuersatz, wenn die Veranstaltung ohne Eintrittskarte oder sonstigen Ausweis zugänglich ist.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.