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Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit § 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777) und des Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg–Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz -KiföG M-V) vom 04. September 2019 (GS M-V, Gl. - Nr. 226-5) Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) wird durch den Beschluss des Kreistages vom 30. März 2020 die nachfolgende zweite Satzung zur Änderung der o. g. Satzung erlassen: