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 Karriere
 Tierseuchen

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Amtsleiter Dr. Guntram Wagner

39.1 Lebensmittelüberwachung
Aufgabenbereiche

Dr. German Wesenauer
0395 57087 3184

39.2 Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz
Aufgabenbereiche

Dr. Anne-Kathrin Lorenz stellv. AL
0395 57087 4542


Landkreis erlässt Katzenschutzverordnung

Aufgrund einer sich stetig vergrößernden Population freilebender Hauskatzen im Amtsbereich Röbel-Müritz, im Amtsbereich Malchow sowie in der Stadt Waren (Müritz) macht der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dort von der in § 13 b Tierschutzgesetz verankerten Möglichkeit einer Festlegung von Gebieten mit Kennzeichnungs-, Registrierungs-, und Kastrationspflicht Gebrauch.

Personen, die in den genannten Schutzgebieten eine fortpflanzungsfähige Katze haben, dürfen dieser keinen unkontrollierten, freien Auslauf gewähren.
Wer seiner Katze unkontrollierten freien Auslauf gewährt, muss diese vorher kastrieren/sterilisieren lassen, fälschungssicher durch einen elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren lassen.

Wird eine fortpflanzungsfähige Katze im Schutzgebiet angetroffen, so kann der Halterin oder dem Halter von der zuständigen Behörde aufgegeben werden, diese auf eigene Kosten durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt fortpflanzungsunfähig machen zu lassen.

Ist ein Tier nicht registriert oder gekennzeichnet, und kann die Haltungsperson binnen fünf Tagen nicht ermittelt werden, so kann die Unfruchtbarmachung durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Die Kosten dieser und aller damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen werden der Haltungsperson in Rechnung gestellt.

Die Verordnung tritt ab 19. März in Kraft und ist zunächst auf einen Zeitraum von drei Jahren beschränkt. Die Regeln zum Freigang der fortpflanzungsfähigen Katzen gelten ab Juni 2024. Es wird aber empfohlen bereits jetzt fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen unfruchtbar machen zu lassen.

Hintergrund

Insbesondere in den o.g. Gebieten haben sich Katzenpopulationen entwickelt, die aufgrund der hohen Anzahl an mangelhaft versorgten Tieren zu Schmerzen, Schäden und Leiden beim Einzeltier führen.
Diese Populationen aus freilebenden Katzen speisen sich aus entlaufenen, ausgesetzten und zurückgelassenen Hauskatzen und deren Nachkommen. Anders als Tiere wildlebender Arten gehören sie einer domestizierten Art an und sind nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst.
Die hohe Vermehrungsrate von vier bis fünf Jungtieren pro Wurf und Katze zweimal im Jahr führt dazu, dass viele freilebende Katzen ihr Leben unter schlechten Bedingungen führen müssen.

Die Tierschutzvereine haben in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den letzten Jahren durch Kastrationsaktionen versucht, die Populationsdichte zu verringern.
Die nahezu gleichbleibenden hohen Tierzahlen zeigen aber, dass der Erfolg dieser Maßnahmen nicht nachhaltig ist, solange nicht kastrierte, in einem Besitzverhältnis stehende Hauskatzen zuwandern und so die Fortpflanzungskette aufrechterhalten.
Zudem wird für den ungewollten Nachwuchs oftmals keine Verantwortung übernommen, sondern dieser stellt, sich selbst überlassen, den Ausgangspunkt für weitere Kolonien verwilderter Hauskatzen dar.

Diese erfahren durch die mangelnde Versorgung häufig Schmerzen, Leiden und Schäden in erheblichem Ausmaß.

Im Stadtgebiet Waren wurden im Jahr 2021 110 Katzen kastriert. Von diesen waren 37 abgemagert und 99 Tiere wiesen Parasitenbefall auf. 17 Tiere waren an Katzenschnupfen erkrankt.
Dies ist eine Infektionskrankheit bei Katzen, deren Verbreitung durch eine hohe Populationsdichte begünstigt wird. Die Tiere leiden unter Atemwegsbeschwerden, teilweise Fieber, Bindehautentzündungen und allgemeine Schwäche. Ein schlechter Allgemeinzustand durch mangelhafte Ernährung und Parasitenbefall verstärkt die Ausprägung der Symptome und führt insbesondere bei Jungtieren zu großem Leiden.

Ähnlich stellt sich die Situation in Malchow dar. In diesem Gebiet wurden im Jahr 2021 40 Tiere kastriert, von denen 19 abgemagert, 29 von Parasiten befallen und 19 an Katzenschnupfen erkrankt waren.

Im Bereich Röbel zeigt sich ein ähnliches Bild. In den letzten Jahren wurden 346 Katzen kastriert. Beim überwiegenden Teil dieser Tiere wurde der Befall mit Parasiten diagnostiziert. Auch Katzenschnupfen, schwere Verletzungen an den Augen und durch Bisse wurden festgestellt. Auch in diesem Bereich führt der relativ schlechte Zustand (bedingt auch durch den Parasitenbefall) der Katzenpopulation zu einer vermehrten Ausprägung schwerer Verläufe der Katzenschnupfenerkrankung insbesondere bei Jungtieren.

Da sich gezeigt hat, dass die Bemühungen der Gemeinden und der Tierschutzvereine in diesen Bereichen durch langjährige Kastrationsaktionen nicht ausreichten, um eine Minimierung der freilebenden Katzenpopulationen zu erreichen, ist es notwendig den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu verbieten. Damit kann verhindert werden, dass fortpflanzungsfähige Katzen aus Besitzverhältnissen die Fortpflanzungsketten in der freilebenden Katzenpopulation aufrechterhalten.
Auch die Zuwanderung nicht gewollter und schlecht versorgter Jungtiere sollte mit dieser Maßnahme reduziert werden.

Die Kennzeichnung und Registrierung der freilaufenden Katzen in den Schutzgebieten ist zwingend notwendig, um aufgegriffene Katzen den Haltungspersonen zurückzuführen und den Vollzug der Verordnung zu sichern. Außerdem ist es durch die Angabe des Status zur Fortpflanzungsfähigkeit möglich, den Katzen eine eingehende tierärztliche Untersuchung oder erneute Narkose zu ersparen und damit Stress und Leid zu minimieren.

Wird eine nicht kastrierte Katze im Schutzgebiet aufgegriffen ist es zur Gewährleistung des Erfolgs der Maßnahme im Schutzgebiet notwendig, dieses Tier unfruchtbar zu machen, bevor es wieder Freilauf erhalten kann. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dieses Tier bis zur Unfruchtbarmachung in Obhut zu nehmen und ein Entweichen zu verhindern, auch um dem Tier den Stress durch ein erneutes Einfangen zu ersparen.

Die zentrale Registrierung ist für den Vollzug der Verordnung unumgänglich und kann bei einem der folgenden, privat geführten Haustierregister kostenlos erfolgen:

  • FINDEFIX – das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes (www.findefix.de)
  • TASSO – Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V. (www.tassso.net)

Eine Kennzeichnung durch einen Transponder ohne Registrierung ist unwirksam und bringt keinen Mehrwert. Beide Registrierstellen sind miteinander vernetzt, so dass eine übergreifende Suche nach den Haltungspersonen bei bekannter Transpondernummer der aufgegriffenen Katze möglich ist.

Varroamilbe behandlungspflichtig

Die Varrose ist eine parasitäre Bienenkrankheit, die durch die Milbe Varroa destructor hervorgerufen wird. Sie ist derzeit weltweit die größte Bedrohung für die Imkerei und wurde vor ca. 25 Jahren durch die Einfuhr von Bienen nach Deutschland eingeschleppt. Die Milbe befällt zuerst die Bienenbrut und vermehrt sich dort in der verdeckelten Brutzelle. Nachhaltig wirkt sie sich auf das ganze Bienenvolk aus, das durch die ständig wachsende Milbenpopulation geschwächt wird und ohne Behandlung nach wenigen Jahren zusammenbricht. Die Milbe wird durch die Bienen selbst von Volk zu Volk und von Stand zu Stand weiterverbreitet. Problematisch ist die Varrose auch, da sie Sekundärinfektionen durch Viren, Bakterien und Pilzbefall nach sich zieht.

Alle Bienenhalter im Landkreise Mecklenburgische Seenplatte sind durch Allgemeinverfügung vom 08.09.2016 verpflichtet, ihre Bienen gegen die Varroamilbe zu behandeln und diese Behandlung zu dokumentieren.

Verschreibungspflichtige Medikamente sind über einen Tierarzt zu beziehen, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Medikamente können über Apotheken bezogen werden. Es dürfen nur für die Anwendung an Bienen zugelassene Tierarzneimittel verwendet werden.
Jede medikamentöse Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig nachfolgender Empfehlung:

Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
Sommer: nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
Winter: nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.

Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Seite des Landesimkerverbandes 

An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird. Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden.

Wer seine Bienenvölker nicht am Wohnort stehen hat, sollte eine Kopie des Registrierungsbescheides mitführen, aus dem der Standort hervorgeht. Bienenstände müssen mit dem Namen des Imkers und einer Kontaktmöglichkeit versehen sein.
Zuwanderungen mit Bienenvölkern sind nach wie vor möglich.

Für Imker, die nur für bestimmte Trachten wie z.B. Raps ihre Bienen in unseren Landkreis verbringen wollen, gilt das übliche Verfahren:

  • Übersendung eines aktuellen amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (vla@lk-seenplatte.de)
  • Mitteilung beabsichtigter Standort
  • Mittelung beabsichtigte Anzahl der Bienenvölker und
  • Mitteilung des beabsichtigten Zeitraums, in dem die Völker an den Standort verbracht

werden sollen.

Es wird geprüft, ob sich der gewünschte Standort in einem Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut der Bienen befindet. Steht der Zuwanderung nichts entgegen, wird ein kurzer Bescheid an den Imker gesandt.

Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gartenstr. 17
17033 Neubrandenburg
0395 57087-2273/ -2275
vla@lk-seenplatte.de

Aktuelle Informationen zu Tierseuchen


Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist Ihr Ansprechpartner in dem Bereich Tierhaltung als auch im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes. Hier erhalten Sie Informationen zu den Themen Tiergesundheit, Tierseuchenbekämpfung, Handel mit Tieren und Tierschutz sowie dem breitgefächerten Feld der Lebensmittelhygiene und -überwachung.
Nach dem Prinzip „vom Stall bis zum Tisch“ ist unser Amt in allen Bereichen der Lebensmittelproduktion – beginnend mit der Aufzucht und Haltung der Tiere bis hin zur Verkaufstheke - mit der Überwachung und Beratung befasst.

Die Amtstierärzte, Lebensmittelkontrolleure sowie Sachbearbeiter sorgen sich mit vorbeugenden und behandelnden Maßnahmen somit nicht nur um die Gesundheit der Tiere sondern auch um die Gesundheit der Menschen, die vor verdorbenen Lebensmitteln und übertragbaren Krankheiten bewahrt werden sollen.

Merkblätter und Formulare