Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.
Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
Jugendsozialarbeit
Die Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dient dem Ziel, sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte jungen Menschen, die im erhöhten Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sozialpädagogische Hilfen anzubieten. In Verknüpfung mit schulischen und arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen wird eine Integration in schulische Bildung, berufliche Ausbildung oder in den Arbeitsmarkt unterstützt. Junge Menschen werden zu einer eigenständigen Lebensführung befähigt. Dies geschieht in Form von Einzelarbeit, Gruppenarbeit sowie der dazu notwendigen Netzwerk- und Gremienarbeit. Jugendsozialarbeit ist eine Leistungen der Jugendhilfe gemäß § 13 SGB VIII.
Die Förderung der Fachkräfte der Jugendsozialarbeit dient dem Ziel, denjenigen jungen Menschen weitergehende sozialpädagogische Hilfestellungen zu gewähren, deren Integration in den Arbeitsmarkt oder in die berufliche Bildung gefährdet ist. Durch gezielte Einzelfallbegleitung, Methoden der Jugendberufshilfe und der arbeitsweltbezogenen Jugendarbeit werden junge Menschen angesprochen, die durch Schul- bzw. Ausbildungsabbruch, fehlende Berufsreife, gestörtes Sozialverhalten, durch individuelle Beeinträchtigungen oder ausgrenzende Verhaltensweisen gekennzeichnet sind.
Die Jugendsozialarbeit im Landkreis wird primär von Trägern der freien Jugendhilfe durchgeführt und findet in Form einrichtungsbezogener Arbeit (Jugendclubs, Jugendhäuser usw.) sowie in mobiler bzw. aufsuchender Form statt. Der Landkreis fördert mit kreislichen Mitteln in Verbindung mit Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in allen Regionalstandorten Jugendsozialarbeit.
Schulsozialarbeit
Die Unterstützung von Schulsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (MSE) dient dem Ziel der Förderung individueller und sozialer Entwicklung von Schülerinnen und Schülern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen. Zudem unterstützt Schulsozialarbeit bei der schulischen Berufsorientierung zur Erleichterung des Übergangs von Schule in Ausbildung in Form von sozialpädagogischer Beratung und Begleitung.
Die Förderung von Stellen der Schulsozialarbeit durch das Jugendamt des Landkreises MSE trägt dazu bei, soziale Benachteiligungen und individuelle Beeinträchtigungen zu vermeiden und abzubauen, Ausgrenzungen und Risiken des Scheiterns in der Schule entgegenzuwirken, schulisch weniger Erfolgreiche darin zu unterstützen, ihre Stärken zu entfalten, Ressourcen zu erschließen, Lebensperspektiven zu entwickeln und somit ausbildungsreif zu werden. Auch dient Schulsozialarbeit dazu, die Ausbildungsfähigkeit und die späteren Integrationschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die Schulsozialarbeit im Landkreis MSE wird primär von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe umgesetzt, die im Einklang mit der örtlichen Jugendhilfeplanung stehen und die Leistungen gemäß § 13 SGB VIII erbringen. Finanziert werden die Stellen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie Landes- und Kreismitteln als Personalkostenzuschuss in Höhe von maximal 60 % der förderfähigen Gesamtpersonalkosten.