
Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Die Anzeige von Tierseuchen ist erforderlich, damit die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen einleitet. Dies dient der Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen.
Zuständig ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Die Übermittlung des Verdachts einer Tierseuche kann telefonisch, formlos schriftlich, per E-Mail oder Fax an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen.
Nach Anzeige eines Tierseuchenverdachtes trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen, die zur Bestätigung oder Ausräumung des Verdachtes sowie gegebenenfalls zur Bekämpfung der festgestellten Tierseuche erforderlich sind.
Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Für die Meldung eines Tierseuchenverdachts sind keine Unterlagen erforderlich.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Rechtsmittel erforderlich.
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen anzuzeigen. Eine Auflistung der anzeigepflichtigen Tierseuchen finden Sie auf der Übersichtsseite zum Thema "Tierseuchen" des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine Tierseuche ausgebrochen sein könnte, melden Sie dies unverzüglich telefonisch oder persönlich dem zuständigen Veterinäramt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Folgende Angaben sind hierbei hilfreich:
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern (zum Beispiel "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen).
Nach der Anzeige wird der Verdacht vom zuständigen Veterinäramt untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (zum Beispiel Notschlachtung, Quarantäne) getroffen.
Im Falle des Ausbruches einer Tierseuche ist es Aufgabe des Veterinäramtes die Bestände zu schützen und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu werden vorgeschriebene Sperrmaßnahmen umgesetzt und durch diagnostische Untersuchungen die Infektionswege abgeklärt.
Aktuelle Tierseuchensituation (Sperrgebiet, Risikogebiet, Beobachtungsgebiet) im Landkreis (Geoportal): https://geoport-lk-mse.de/geoportal/crisis_area.php
Aktuelle Informationen zu den Tierseuchen im Landkreis MSE (u.a. Allgemeinverfügungen): https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Tierseuchen/
Aktuelle Informationen finden Sie auch auf der Seite des Friedrich-Löffler Institutes unter: https://www.fli.de/de/home