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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Fahrzeugkennzeichen erhalten
[Nr.99036009012000 ]

Wenn Sie ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen oder abstellen, muss das zugehörige amtliche Kennzeichen ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht sein.

Zuständige Stelle

Zulassungsbehörden sind die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte (Zulassungsbehörde).

Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt.

Mit dieser Zuteilung:

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

Bei der Online-Beantragung:

Bei Online-Beantragung wird die Zuteilung eines Kennzeichens zu Ihrem Fahrzeug:

  • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
  • an die Versicherung gemeldet
  • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

Anschließend

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
  • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
  • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Grundsätzlich sind vorzulegen:

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung für den zukünftigen Fahrzeughalter,

  1. Vollmacht, falls der zukünftige Fahrzeughalter die Zulassung nicht alleine vornehmen kann,
  2. Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren
  3. bei Zulassung auf behinderte Personen: Schwerbehindertenausweis
  4. bei Zulassung auf Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Personalausweis des Geschäftsführers
  5. bei Zulassung auf Vereine: Vereinsregister und Personalausweis des Vorstandsvorsitzenden
  6. bei Zulassung auf minderjährige Personen: Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten und Personalausweise derer

Achtung : Wenn Sie in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft, Amt Malchin am Kumerower See, Amt Penzliner Land, Amt Röbel-Müritz, Amt Stargarder Land, Amt Stavenhagen, Amt Woldegk, Stadt Dargun oder im Amtsbereich Friedland wohnen, müssen Sie nicht in jedem Fall zu uns in die kreisliche Kfz-Zulassungsstelle kommen. Und zwar, wenn Sie innerhalb dieser Gemeinde oder dieses Amtsbereiches umziehen oder wenn Sie aus dem Kreisgebiet zuziehen.

Voraussetzung ist , dass Ihr Kraftfahrzeug in unserer Zulassungsstelle bereits gemeldet ist! Auch wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, können Sie als Einwohner der obigen Gemeinden die Abmeldung in den Einwohnermeldeämtern in der Nähe Ihres Wohnortes erledigen. Auch hier ist wieder die Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug bereits bei uns im Kreis registriert ist. Dazu sind die Kfz-Papiere (Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1) und die Nummernschilder in das Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro mitzubringen. Bei fehlenden Dokumenten oder Kennzeichen müssen Sie allerdings die zuständige Zulassungsstelle aufsuchen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Kennzeichen an Fahrzeugen werden umgangssprachlich Nummernschilder genannt. Sie dienen der Identifizierung der Halterin oder des Halters und als sichtbarer Nachweis, dass das Fahrzeug zum Straßenverkehr zugelassen ist.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihrem Fahrzeug im Rahmen des Zulassungsvorgangs ein Kennzeichen zu. Das Kennzeichen besteht aus einem bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. In der Regel können Sie sich gegen eine Gebühr ein Wunschkennzeichen aussuchen.

Es gibt folgende Kennzeichen:

  • allgemeine Kennzeichen
  • Oldtimerkennzeichen
  • Saisonkennzeichen
  • Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge

 Das zugeteilte Kennzeichen muss auf ein Kennzeichenschild geprägt und mit der Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein. Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen. Die Schilder müssen eine weiße Grundfläche mit schwarzem Rand und schwarzer Schrift haben.

In der Regel müssen Sie Kennzeichenschilder am Fahrzeug vorne und hinten anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig und in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.

Das Inbetriebsetzen von Fahrzeugen ohne fest angebrachte Kennzeichenschilder ist im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nicht erlaubt. Auch einige zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen Kennzeichen, zum Beispiel

  • Leichtkrafträder
  • Stapler
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen
  • Anhänger für Sportzwecke oder von Arbeitsmaschinen