Seiteninhalt
22.05.2013

Antrag zur Entnahme von Grundwasser zu Beregnungszwecken

Amtliche Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730)

Die Agrargenossenschaft Wredenhagen GmbH, Dorfstr. 23 in 17209 Fincken, Knüppeldamm hat am 18. April 2013 beim Landrat des Landkreises als untere Wasserbehörde einen Antrag auf Entnahme von Grundwasser zu Beregnungszwecken gestellt. Der Standort der Brunnen befindet sich in der Gemarkung Wredenhagen. Der Landrat als untere Wasserbehörde hat nach § 3c UVPG in Verbindung mit Anlage 1, Nr.13.5.1 eine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt. Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 des UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften der §§ 8, 9, 10, 12, 13, 18 und 47 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz- WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (Ind.EmissRLUG vom 24.04.2013 (BGBl. I 2013, Nr. 19, S. 825-928) entscheiden.

gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete