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06.11.2025

Auflösung des Bezirks MSE-20 und der liegenschaftsbezogenen Bereinigung der Kreisgrenzen in den Bezirken MSE-10 und MSE-21

Allgemeinverfügung über die Auflösung des Bezirks MSE-20 und der liegenschaftsbezogenen Bereinigung der Kreisgrenzen in den Bezirken MSE-10 und MSE-21

  1. Der Bezirk MSE-20 wird mit Ablauf des 31.12.2025 aufgelöst.
  2. Mit Wirkung zum 01.01.2026 werden die in der Einzelaufstellung unter Ziffer I. 1. der Begründung aufgeführten Liegenschaften des Bezirks MSE-21 und die in der Einzelaufstellung unter Ziffer I. 2. aufgeführten Liegenschaften des Bezirks MSE-10 in die Verwaltung des Landkreises Vorpommern-Greifswald übergeben.
  3. Mit Wirkung zum 01.01.2026 werden die in der Einzelaufstellung unter Ziffer I. 3. aufgeführten Liegenschaften des aufgelösten Bezirks MSE-20 dem Bezirk MSE-19 zugeordnet.
  4. Mit Wirkung zum 01.01.2026 werden die in der Einzelaufstellung unter Ziffer I. 4. aufgeführten Liebenschaften des aufgelösten Bezirks MSE-20 dem Bezirk MSE-21 zugeordnet.
  5. Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 bis 4 der Allgemeinverfügung wird angeordnet.