Trägerschaft des rechtskreisübergreifenden Vorhabens „Brückenbauer“ im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ab dem 01.07.2022 für mindestens 3 Jahre
Ausgangslage
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist seit dem 01.01.2015 Träger des ESF-Bundesprogrammes „JUGEND STÄRKEN im Quartier“. Projektumsetzende Träger sind die ABG Neubrandenburg e. V. „Brücke Neubrandenburg“ und das AFZ Friedland e. V. „Brücke Demmin“.
Zielgruppen dieses Modellprogrammes sind junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren, denen Perspektiven für eine persönliche sowie berufliche Zukunft fehlen und die durch reguläre Angebote der Rechtskreise Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII), SGB III und SGB VIII nicht oder nur sehr schwer zu erreichen sind:
- Schulverweigerinnen bzw. Schulverweigerer
- Abbrecherinnen bzw. Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen oder
- gänzlich entkoppelte junge Menschen aus jeglichen Hilfesystemen
Zum 30.06.2022 endet das ESF-Bundesprogramm „Jugend STÄRKEN im Quartier“.
Der Kreistag hat auf seiner Sitzung am 28.03.2022 mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, ab dem 01.07.2022 ein entsprechendes Folgevorhaben für mindestens 3 Jahre zur Umsetzung zu bringen, welches die regionalen Maßnahmen, Inhalte und Zielstellungen des Modellprogrammes „JUSTiQ“ fortsetzt, weiterentwickelt, verstetigt und auf alle 4 Planungsräume des Landkreises ausweitet.
Die Verwaltung soll für Umsetzungsträger, regionale Partner und Institutionen werben, die dieses rechtskreisübergreifende und projektunabhängige Vorhaben inhaltlich und finanziell unterstützen und nachhaltig begleiten, sodass 4 „Brücken“ im Landkreis entstehen.
Gegenstand der Interessenbekundung
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht für die Planungsräume Neubrandenburg, Mecklenburg-Strelitz, Demmin und Müritz zur fachlichen Verstetigung, Entwicklung und Umsetzung des Vorhabens „Brückenbauer“ freie Träger, die pro Planungsraum jeweils eine „Brücke“ zum 01.07.2022 initiieren.
Ziel soll es sein, junge Menschen mithilfe sozialpädagogischer Unterstützung individuell und rechtskreisübergreifend bei der Entwicklung einer eigenen Persönlichkeit und selbständigen Lebensführung zu begleiten, um sie entsprechend ihrer individuellen Bedarfe wieder in Arbeit und/oder in schulische/berufliche (Aus-) Bildung zu integrieren.
Anforderungen an den Träger
Das rechtskreisübergreifende Vorhaben „Brückenbauer“ wird durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entwickelt. Hierbei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
- fachliche Voraussetzungen für das geplante Vorhaben und entsprechende Erfahrungen im Leistungsbereich § 13 SGB VIII, insbesondere im Case Management, bei der aufsuchenden Sozialarbeit, der niedrigschwelligen Beratung, dem Clearing sowie in der rechtskreisübergreifenden Netzwerkarbeit,
- Nachweis über eine Vereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gem. §§ 8a und 72a SGB VIII ,
- Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a SGB VIII,
- Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit,
- Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens,
- Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben,
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit,
- Gewähr für die Nichtvornahme von Insichgeschäften und Mehrvertretungen nach Maßgabe des § 181 BGB in allen Belangen mit Bezug zum geplanten Vorhaben „Brückenbauer“.
Zielgruppen
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen von 12 bis 26 Jahren, denen eine Perspektive für die persönliche sowie berufliche Zukunft fehlt und die durch andere Angebote besonders schwer zu erreichen sind, zum Beispiel schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecherinnen bzw. Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie junge Zugewanderte mit besonderem Integrationsbedarf.
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen von 12 bis 26 Jahren, denen eine Perspektive für die persönliche sowie berufliche Zukunft fehlt und die durch andere Angebote besonders schwer zu erreichen sind, zum Beispiel schulverweigernde Jugendliche oder Abbrecherinnen bzw. Abbrecher von Arbeitsmarktmaßnahmen sowie junge Zugewanderte mit besonderem Integrationsbedarf.
Zielwerte (Outputindikator)
Quantitative Zielstellung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist es, bis zum voraussichtlichen Ende von „Brückenbauer“ (30.06.2025) insgesamt 480 junge Menschen (kalkulierter Zielwert) sozialpädagogisch zu begleiten und nachhaltig in schulische und/oder berufliche (Aus-)Bildung sowie in Arbeit zu integrieren.
Das heißt, dass pro Brücke mindestens 120 junge Menschen über die dreijährige Laufzeit in das Vorhaben aufgenommen werden und mindestens 50 % der Teilnehmenden in die o. g. Bereiche integriert werden.
Aufgabe des Vorhabens „Brücken“
- Verstetigung des ESF-Bundesprogrammes „JUGEND STÄRKEN im Quartier“
- Jugendarbeitslosigkeit minimieren
- die Quote von Schulabbrecherinnen bzw. Schulabbrechern senken
- Chancengleichheit Benachteiligter erhöhen
- Transferleistungen senken
- Abgrenzung von bzw. Verknüpfung mit bereits bestehenden Angeboten
- Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle “Brückenbauer“, sowie den Akteurinnen bzw. Akteuren der „Brücken“ in den Planungsräumen Neubrandenburg, Mecklenburg-Strelitz, Demmin und Müritz
Verweis auf das »Nachhaltigkeitskonzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur 1. Förderphase »JUGEND STÄRKEN im Quartier«
Methoden
- Case Management (intensive und langfristige sozialpädagogische Fallarbeit und
Begleitung sowie Koordination verschiedener Hilfen)
- aufsuchende Sozialarbeit
- niedrigschwellige Beratung/Clearing
Rahmenbedingungen
Qualitätsanforderungen Personal
Personal- und Sachkostenzuschüsse werden nur für Fachkräfte gem. § 9 Absatz 1 KJfG M-V auf der Grundlage personenbezogener Daten unter Berücksichtigung der DS-GVO gewährt.
Die Personal- und Sachkostenzuwendungen gelten in der Regel für eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Wochenstunden. Die Höhe der Personalkosten bemisst sich anhand der zugrunde gelegten, als förderfähig anerkannten Arbeitgeberbrutto-Kosten.
Zwei sozialpädagogische Fachkräfte in Teilzeitäquivalent werden für dieses Vorhaben als adäquat erachtet.
Vorrangig werden bei den sozialpädagogischen Fachkräften ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik/-arbeit bzw. Soziale Arbeit (Diplom, Bachelor) vorausgesetzt. Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil-) Pädagogik/ Sozialarbeit werden ebenfalls zugelassen.
Bei der Auswahl des Personals soll insbesondere auf eine hohe psychische Belastbarkeit sowie Einfühlungsvermögen im Umgang mit der Zielgruppe geachtet werden. Der Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins wird als selbstverständlich vorausgesetzt, ebenso der sichere Umgang mit dem PC.
Vergütung Personal
Die Vergütung sollte in Anlehnung an die Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA erfolgen.
Das Besserstellungsverbot ist zu beachten.
Finanzierung
Der Zuwendungsgeber strebt einen Beginn frühestens ab dem 01.07.2022 an. Die Gesamtdauer der Förderung umfasst den Zeitraum bis zum 30.06.2025.
Die rechtskreisübergreifende Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis maximal 109.000,00 € jährlich für Personal- und Sachkosten (ca. 7 % der Personalkosten). Eine Dynamisierung der Personalkosten in Höhe von 2 % wird jährlich berücksichtigt.
Grundsätzlich ist ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten zu erbringen. Hierzu können zum Beispiel geldwerte Leistungen, Eigenmittel und Drittmittel u. ä. eingesetzt werden.
Förderfähige Sachkosten können Honorarausgaben, Weiterbildungskosten, Supervisionskosten, Kosten für Verbrauchsmaterial zur inhaltlichen und organisatorischen Umsetzung, Mittel für pädagogisches Gruppenmaterial, Reisekosten sowie sonstige notwendige Ausgaben sein.
Teilzeitäquivalent
Die jährliche Arbeitszeit beträgt danach 1.505 Stunden (Jahresarbeitsstunden) und entspricht den produktiven Arbeitsstunden einer Teilzeitkraft.
Fehlzeiten wie Wochenende, Feiertage, durchschnittliche Krankheitstage und durchschnittliche Urlaubstage wurden hierbei schon berücksichtigt.
Formular zur Interessenbekundung
Formular PDF / Formular DOCX
Kosten- und Finanzierungsplan
Teilnahmeunterlagen
- Kopie der Satzung des Trägers
- aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gem. §§ 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit,
- Nachweis über die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII
- Vereinbarung mit dem Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gem. §§ 8a und 72a SGB VIII
Verfahren
Die Teilnahmeunterlagen sind im verschlossenen Umschlag und darauf aufgebrachtem Sichtvermerk:
Teilnahmeunterlagen:
IBK „Brücke Neubrandenburg“ 2022 - 2025
IBK „Brücke Mecklenburg-Strelitz“ 2022 – 2025
IBK „Brücke Demmin“ 2022 – 2025
IBK „Brücke Müritz“ 2022 - 2025
bis zum 29.04.2022 um 12:00 Uhr (Ausschlussfrist) im Jugendamt einzureichen:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
PF 110264
Regionalstandort Neubrandenburg
Jugendamt
Frau Marion Schild
Sachgebiet „Jugendförderung/Koordinierungsstelle Frühe Hilfen“
17042 Neubrandenburg
Es können nur Interessenbekundungen berücksichtigt werden, die vollständig, unterzeichnet und fristgerecht eingegangen sind. Aus der Einreichung einer Interessenbekundung kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Die eingereichten Interessenbekundungen werden durch das Jugendamt anhand definierter Auswahlkriterien bewertet. Die Auswahl wird eine Jury treffen. Voraussichtlich werden Sie bis zum 13.05.2022 über die Entscheidung informiert.
Auskünfte zum Interessenbekundungsverfahren erteilt Ihnen Frau Marion Schild Sachgebietsleiterin „Jugendförderung/Koordinierungsstelle Frühe Hilfen“.
marion.schild@lk-seenplatte.de
Telefon: 0395 / 57087-5325