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Amtliche Bekanntmachung vom 04.10.2021 Errichtung und Betrieb der Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage in Stavenhagen
Gemäß § 10 Abs. 8 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. V. m. § 21a der Verordnung über das Genehmi-gungsverfahren (9. BImSchV) gibt das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Meck-lenburgische Seenplatte (StALU MS) hiermit bekannt:
Mit dem Bescheid G 001/21 vom 13.09.2021 wurde der EEW Energy from Waste Staven-hagen GmbH & Co. KG gemäß §§ 4 und 10 BImSchG eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Klärschlammtrocknungs- und -verbrennungsanlage am Standort 17153 Stavenhagen, Schultetusstraße 43b, in der Gemarkung Stavenhagen, Flur 5, Flurstück 91/22, 272/1, 273 erteilt. Für das Vorhaben wurde nach Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil im Genehmigungsverfahren durchgeführt. Der Betrieb der Anlage unterliegt den Anforderungen des BVT-Merkblattes Abfallverbrennung.
Der Bescheid mit den getroffenen Nebenbestimmungen einschließlich der Begründung liegt im Zeitraum vom 05.10.2021 bis einschließlich 19.10.2021 im Internet unter www.stalu-mv.de/ms im Bereich „Presse/Bekanntmachungen“ zur Einsichtnahme aus.
Weitere Informationen zu dem Bescheid, den Auslegungsorten und den -zeiten sind im Amtlichen Anzeiger und auf der Internetseite des StALU MS (http://www.stalu-mv.de/ms/) veröffentlicht.
Abteilung 5, Dezernat 53