Bekanntmachung über die Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Gemarkung Zartwitz
Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin vom 19.02.2015 die Einziehung eines öffentlichen Weges in der Gemarkung Zartwitz, Flur 4, Teilfläche des Flurstückes 22 gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.
Der einzuziehende Wegeabschnitt befindet sich im Bereich von der Gemeindegrenze Roggentin bis zum Abzweig Babke.
(siehe Karte blau gekennzeichnet; Länge ca. 800 Meter)
Grundlage für die Einziehung ist der Verlust der Verkehrsbedeutung.
Der Plan der einzuziehenden öffentlichen Verkehrsfläche liegt in der Zeit vom 19.05.2017 bis 15.06.2017 wie folgt zur Einsichtnahme aus:
Amt Röbel-Müritz / Ordnungsamt
Zi.-Nr. 2.01
Bahnhofstraße 20
17207 Röbel / Müritz
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Fr: 09.00 - 12.30 Uhr
Di: 13.30 - 15.30 Uhr
Do: 08.00 - 12.30 Uhr, 13.30 – 17.30 Uhr
Mi: geschlossen
Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Röbel – Müritz, Bahnhofstraße 20 in 17207 Röbel / Müritz zu erheben.
Heiko Kärger
Landrat