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01.12.2025

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilfläche eines öffentlichen Weges in der Ortslage Pleetz/Gemeinde Datzetal

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt als zuständige Straßenaufsichtsbehörde für die Gemeinden des Landkreises bekannt, dass auf Beschluss-Nr. 59-03-25 der Gemeindevertretung Datzetal vom 24. März 2025, die Einziehung einer Teilfläche des öffentlichen Weges/ Gemeindestraße „Am Bahnhof“ in Pleetz (siehe Karte farblich gekennzeichnet), gemäß § 9 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42) in der zurzeit gültigen Fassung, beantragt wurde.

Betroffen ist folgendes Flurstück:

Gemarkung              Pleetz 
Flur                             1
Flurstück                   393/1

Grund für die Einziehung ist der Verlust der Verkehrsbedeutung, durch fehlendes öffentliches Interesse an der Nutzung.

Die Unterlagen über die geplante Einziehung des oben genannten Weges, liegen in der Zeit vom 09.12.2025 bis 05.01.2026, wie folgt zur Einsichtnahme aus:

Amt Friedland
Fachbereich II – Bau, Ordnung und Standesamt
Sachgebiet: Bauamt
Zimmer 2.04
Riemannstraße 42
17098 Friedland

Sprechzeiten:

Mo:                  -
Di:                    09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mi:                   09:00 bis 12:00 Uhr
Do:                  13:00 bis 16:00 Uhr
Fr:                     -

Einwendungen gegen die geplante Einziehung sind spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Friedland, Riemannstraße 42 in 17098 Friedland zu erheben.

Thomas Müller
Landrat